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Warum
Tagfahrleuchten?
Tagfahrleuchten
dienen der Erhöhung der Sicherheit. Herannahende
Fahrzeuge werden besser und dadurch früher
erkannt.
Besonders geeignet sind Tagfahrleuchten mit
LED-Technik. LED's erzeugen ein sehr helles
und weißliches Licht, welches gegenüber
Halogen Leuchten deutlich besser gesehen wird.
Neben dem Sicherheitsaspekt darf der Designaspekt
nicht vernachlässigt werden. Moderne Tagfahrleuchten
bieten interessante Designmöglichkeiten
und können die Fahrzeugoptik deutlich aufwerten.
Warum nicht einfach mit Abblendlicht fahren?
Wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist, sind
auch die Rückleuchten, die Positionsleuchten
und die Cockpitbeleuchtung eingeschaltet. Das
alles benötigt viel Strom und damit auch
Benzin. Neben den zusätzlichen Benzinkosten
entstehen weitere Kosten, für den regelmäßigen
Ausstausch der Leuchtmittel, da diese für
diese extrem hohen Betriebszeiten nicht ausgelegt
sind.
Eine Tagfahrleuchte benötigt sehr viel
weniger Strom und zudem ist auch nur die Tagfahrleuchte
eingeschaltet. Die Leuchtmittel von Tagfahrleuchten
sind für eine lange Lebensdauer ausgelegt
und halten i.d.R. eine Autoleben lang. Auch
hier sind LED's im Bezug auf Strom sparen und
Lebendauer optimal.
Tagfahrlicht
Ist nicht zu verwechseln mit Tagfahrleuchte! Einige Länder fordern Tagfahrlicht (z.B Schweden), was das Fahren mit Abblendlicht am Tag bedeutet. Dabei sind auch die Rückleuchten eingeschaltet. Fodert somit ein Land das Fahren mit Tagfahrlicht, muß auch dort mit eingeschaltetem Abblendlicht gefahren werden. Die Tagfahrleuchten reichen dort nicht aus! Jedoch dürfen Tagfahrleuchten auch in diesen Ländern montiert sein. Es treten aber alle bereits zuvor genannten Nachteile auf. In der Regel verwenden auch wir den Begriff "Tagfahrlicht" da dieser sich in der Zwischenzeit eingebürgert hat.
Worauf
muss ich achten?
Sollten Sie sich für eine Tagfahrleuchte
interessieren, sollten Sie zuvor die nachgenanten
Fragen klären. Sollten Sie auch nur eine
der Fragen mit "Nein" beantworten
müssen, sollten Sie nach einer Alternativlösung
suchen. Die einzelnen Punkte sind nachfolgend
auch noch mal im Detail erklärt.
- Prüfzeichen
für Tagfahleuchte vorhanden?
- Prüfzeichen
für EMV Zulassung vorhanden?
- Steckverbindungen
wasserdicht ausgeführt?
- Vorschriftgemäßer
Anbau an das Fahrzeug möglich?
Der Einbau einer nicht zugelassenen Leuchte, oder der falsche Anbau an das Fahrzeug, kann im Zweifel sehr viel Ärger bedeuten und sogar den Verlust des Versicherungsschutzes!
Leider gibt es einige Anbieter die bei großen Auktionshäusern und in Onlineshops verschiedene "LED-Leuchten" als Tagfahrleuchten verkaufen. So werden dort z.B. Seitenmarkierungsleuchten von namhaften Herstellern als Tagfahrleuchten angepriesen! "LED-Leuchtbänder" zum Ankleben an den Scheinwerfer und flexible LED-Leuchten -welche nicht nur billig aussehen sondern ebenfalls als Tagfahr - und Positionsleuchte angeboten werden, nehmen ebenfalls überhand. Natürlich ist das in keinster Weise erlaubt, nicht zulassungsfähig und kann bei einer Kontrolle oder einem Unfall zu unangenehmen Folgen führen.
Zulassung
Es dürfen ausschließlich zugelassene
Leuchten an Fahrzeugen montiert werden. In Europa
und allen weiteren Ländern, welche die
ECE (Zulassungsrichtlinien) ebenfalls anerkennen,
muß eine Tagfahrleuchte zugelassen sein,
nach der Richtlinie:
ECE-R87
Ein zugelassenes Produkt, erkennen Sie an dem Prüfzeichen auf jedem einzelnen Scheinwerfer. Das Prüfzeichen muß so aufgebracht sein, daß es auch im eingebauten Zustand sichtbar ist und befindet sich daher normalerweise auf der Frontscheibe. Die Anbringung des Prüfzeichens ist Pflicht, hat somit ein Scheinwerfer kein Prüfzeichen, ist dieser nicht zugelassen!
Ein
Prüfzeichen für eine Tagfahrleuchte,
welche nach
ECE R87 zugelassen ist, sieht zum Beispiel
wie folgt aus:
RL
(E1) 12345
RL
= steht hier für Daytime-Running Light,
E = im Kreis ist das allgemeine Prüfzeichen,
die dahinter stehende Nummer (1-49) sagt
lediglich aus, in welchem Land die Zulassung
erfolgte (z.B. 1 für Deutschland, 6 für
Belgien usw.). Ferner ist noch eine mehrstellige,
laufende Nummer vorhanden, welches die eigentliche
Genehmigungsnummer ist.
Jede
LED-Tagfahrleuchte hat eine Steuerelektronik.
Teilweise ist diese in der Leuchte integriert,
oder als externes Modul vorhanden. Die Elektronikkomponenten
bedürfen auf jeden Fall einer zusätzlichen
Prüfung und Zulassung. Geprüft werden
muß die elektromagnetische Verträglichkeit
EMV. Hierbei wird sichergestellt, dass
von den Elektronikkomponenten keine Störungen
ausgehen können, welche das Bordnetz oder
andere Elektroniken stören. Für diese
Zulassung muß ein weiteres Prüfzeichen
vorhanden auf dem Produkt oder deren Bauteile
sein. Eine Zulassungsnummer könnte wie
folgt lauten:
R10
(E1) 12345
Seriöse
Anbeiter sollten in der Lage sein, Ihnen die
Zulassungsurkunde der Leuchte vorzeigen zu können.
Diese Urkunde belegt auch, wer die Leuchte zugelassen
hat und wer als Hersteller dafür haftet.
Kombination
mit Positionslicht
Einige Tagfahrleuchten haben auch eine Zulassung
als Positionslicht. Hintergrund sind oft Designgründe.
Tagfahrleuchten werden in vielen Fällen
aus optischen Gründen eingesetzt. Tagfahrleuchten
müssen aber deaktiviert werden, sobald
das Abblendlicht eingeschaltet wird, somit wäre
das gewünschte Design bei Dunkelheit nicht
mehr vorhanden. Aber gerade in der Dämmerung
oder Dunkelheit kommen die Tagfahrleuchten besonders
gut zur Geltung. Hier kann man auf das Positionslicht
zurückgreifen, das auch bei eingeschaltetem
Abblendlicht leuchten darf. Das Design bleibt
unverändert, die LED's werden lediglich
etwas gedimmt angesteuert. Ob eine Tagfahrleuchte
auch als Positionlicht zugelassen ist, erkennen
Sie wieder am Prüfzeichen. Neben den Buchstaben
RL im Prüfzeichen, muß dort noch
zusätzlich ein "A" stehen
(Bild).
Eine mögliche Prüfnummer könnte
so aussehen:
A
RL (E1) 12345
Wenn
das Fahrzeug bereits 2 Positonsleuchten verbaut
hat (z.B. in den Hauptscheinwerfern) dürfen
keine weiteren Positionsleuchten mehr angeschlossen
werden. Sollte somit das Tagfahrlicht auch als
Positionslicht genutzt werden, müssen die
werksseitigen Positionsleuchten deaktiviert
werden.
Anbau
an das Fahrzeug und Funktion
Auch hier sind Vorschriften zu beachten. Der
Anbau muß nach ECE-R48 erfolgen. Besonders
wichtig ist hierbei die korrekte Positionierung
am Fahrzeug, die korrekte Ausrichtung zur Fahrtrichtung
und die Sichbarkeit der Leuchte, sowie deren
Schaltung. Die wichtigsten Punkte sind hier:
- Anzahl
der zulässigen Tagfahrleuchten: 2
- Anzahl
der zulässigen Positionleuchten: 2
- Ausrichtung
gerade nach vorne
- Aktivierung
bei Einschalten der Zündung
(Klemme 15)
- Deaktivierung
des Tagfahrlichtes bei Einschaltung des Abblendlichtes
und Umschalten auf Positionslicht
Sichtbarkeit
Die Leuchte muß zudem aus bestimmten Richtungen frei sichtbar sein. Hier muß allerdings nicht die komplette Leuchte sichbar sein, sondern die "leuchtende Fläche". Die leuchtende Fläche ist in der Regel nur so groß, wie die reine Reflektorfläche, kann aber auch noch deutlich kleiner sein. Die leuchtendes Fläche ist in der Zulassungsurkunde ersichtlich.
Es
gelten folgende Winkel für die Sichtbarkeit
bei Tagfahrleuchten:
- rechts
/ links 20°
- oben
/ unten 10°
Es
gelten folgende Winkel für die Sichtbarkeit
bei Positionleuchten:
- innen
45°
- Außen
80°
- Oben
/ Unten 15° (wenn Lampe tiefer als 750mm
über Boden montiert ist, reichen
auch 5° nach unten)
Elektrische
Anschluß
Der
Anschluß an das Bordnetz ist ist mit geringen
Mitteln möglich. Bitte beachten Sie beim
Anschluß der Leitungen, dass diese alle
fachgerecht angeklemmt und isoliert werden.
Hochwertige LED Tagfahrleuchten und deren Bauteile
- wie Steuergeräte und Kabelbäume,
sollten nach automotiv Vorgaben wasserdicht
sein.
Andere
Lösungen für Tagfahrleuchten / Tagfahrlicht
Es gab Anbieter von elektronsichen Lösungen,
welche das Abblendlicht gedimmt angesteuert
haben. Solche Lösungen sind nicht zulässig,
den hierdurch verliert der Abblendscheinwerfer
sein Zulassung als Abblendlicht und ferner entspricht
er nicht der ECE R87 für Tagfahrlicht.
Ab
und an werden auch Tagfahrleuchten von Serienfahrzeugen
in andere Fahrzeuge eingebaut. Beliebt ist hier
z.B. die Tagfahrleuchte vom Audi S6. Das ist soweit auch in Ordnung und zulässig. Wichtig ist hierbei jedoch, daß die Leuchte exakt die gleiche Ausrichtung hat, wie am Originalfahrzeug. Wird die Leuchte in einer anderen Einbaulage - z.B. geneigt, eingebaut, hat die Leuchte keine Zulassung mehr. Ferner muss die Leuchte eine eigene Zulassung für die EMV haben. Oft wurde die EMV Prüfung aber nur für das gesamte Fahrzeug durch den Hersteller gemacht, in einem solchen Fall, darf die Leuchte alleine nicht verwendet werden.
Es werden teilweise sogar Baupläne für
eigene Steuergeräte für diese Leuchte
angeboten. Hier fehlt jede Zulassung und es
ist auch fraglich, ob diese Lösungen zuverlässig
funktionieren.
Bedenken
Sie bitte immer, Sie als Fahrzeugführer
sind verantwortlich! Es ist in ihrem eigenen
Interesse und in dem der anderen Verkehrsteilnehmer
ein sicheres Fahrzeug zu führen. Versicherungen
warten nur darauf, sich im Falle eines schweren
Unfalls aus der Verantwortung ziehen zu können.
Der Einbau nicht zugelassener Produkte, oder
deren falscher Einbau, liefert hier ausreichend
Spielraum.
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