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Warum Tagfahrleuchten?

Tagfahrleuchten dienen der Erhöhung der Sicherheit. Herannahende Fahrzeuge werden besser und dadurch früher erkannt.
Besonders geeignet sind Tagfahrleuchten mit LED-Technik. LED's erzeugen ein sehr helles und weißliches Licht, welches gegenüber Halogen Leuchten deutlich besser gesehen wird.
Neben dem Sicherheitsaspekt darf der Designaspekt nicht vernachlässigt werden. Moderne Tagfahrleuchten bieten interessante Designmöglichkeiten und können die Fahrzeugoptik deutlich aufwerten.



Warum nicht einfach mit Abblendlicht fahren?

Wenn das Abblendlicht eingeschaltet ist, sind auch die Rückleuchten, die Positionsleuchten und die Cockpitbeleuchtung eingeschaltet. Das alles benötigt viel Strom und damit auch Benzin. Neben den zusätzlichen Benzinkosten entstehen weitere Kosten, für den regelmäßigen Ausstausch der Leuchtmittel, da diese für diese extrem hohen Betriebszeiten nicht ausgelegt sind.
Eine Tagfahrleuchte benötigt sehr viel weniger Strom und zudem ist auch nur die Tagfahrleuchte eingeschaltet. Die Leuchtmittel von Tagfahrleuchten sind für eine lange Lebensdauer ausgelegt und halten i.d.R. eine Autoleben lang. Auch hier sind LED's im Bezug auf Strom sparen und Lebendauer optimal.

Tagfahrlicht

Ist nicht zu verwechseln mit Tagfahrleuchte! Einige Länder fordern Tagfahrlicht (z.B Schweden), was das Fahren mit Abblendlicht am Tag bedeutet. Dabei sind auch die Rückleuchten eingeschaltet. Fodert somit ein Land das Fahren mit Tagfahrlicht, muß auch dort mit eingeschaltetem Abblendlicht gefahren werden. Die Tagfahrleuchten reichen dort nicht aus! Jedoch dürfen Tagfahrleuchten auch in diesen Ländern montiert sein. Es treten aber alle bereits zuvor genannten Nachteile auf. In der Regel verwenden auch wir den Begriff "Tagfahrlicht" da dieser sich in der Zwischenzeit eingebürgert hat.

Worauf muss ich achten?

Sollten Sie sich für eine Tagfahrleuchte interessieren, sollten Sie zuvor die nachgenanten Fragen klären. Sollten Sie auch nur eine der Fragen mit "Nein" beantworten müssen, sollten Sie nach einer Alternativlösung suchen. Die einzelnen Punkte sind nachfolgend auch noch mal im Detail erklärt.

  • Prüfzeichen für Tagfahleuchte vorhanden?
  • Prüfzeichen für EMV Zulassung vorhanden?
  • Steckverbindungen wasserdicht ausgeführt?
  • Vorschriftgemäßer Anbau an das Fahrzeug möglich?

Der Einbau einer nicht zugelassenen Leuchte, oder der falsche Anbau an das Fahrzeug, kann im Zweifel sehr viel Ärger bedeuten und sogar den Verlust des Versicherungsschutzes!

Leider gibt es einige Anbieter die bei großen Auktionshäusern und in Onlineshops verschiedene "LED-Leuchten" als Tagfahrleuchten verkaufen. So werden dort z.B. Seitenmarkierungsleuchten von namhaften Herstellern als Tagfahrleuchten angepriesen! "LED-Leuchtbänder" zum Ankleben an den Scheinwerfer und flexible LED-Leuchten -welche nicht nur billig aussehen sondern ebenfalls als Tagfahr - und Positionsleuchte angeboten werden, nehmen ebenfalls überhand. Natürlich ist das in keinster Weise erlaubt, nicht zulassungsfähig und kann bei einer Kontrolle oder einem Unfall zu unangenehmen Folgen führen.

Zulassung

Es dürfen ausschließlich zugelassene Leuchten an Fahrzeugen montiert werden. In Europa und allen weiteren Ländern, welche die ECE (Zulassungsrichtlinien) ebenfalls anerkennen, muß eine Tagfahrleuchte zugelassen sein, nach der Richtlinie:

ECE-R87

Ein zugelassenes Produkt, erkennen Sie an dem Prüfzeichen auf jedem einzelnen Scheinwerfer. Das Prüfzeichen muß so aufgebracht sein, daß es auch im eingebauten Zustand sichtbar ist und befindet sich daher normalerweise auf der Frontscheibe. Die Anbringung des Prüfzeichens ist Pflicht, hat somit ein Scheinwerfer kein Prüfzeichen, ist dieser nicht zugelassen!

Ein Prüfzeichen für eine Tagfahrleuchte, welche nach
ECE R87
zugelassen ist, sieht zum Beispiel wie folgt aus:

RL (E1) 12345

RL = steht hier für Daytime-Running Light, E = im Kreis ist das allgemeine Prüfzeichen, die dahinter stehende Nummer (1-49) sagt lediglich aus, in welchem Land die Zulassung erfolgte (z.B. 1 für Deutschland, 6 für Belgien usw.). Ferner ist noch eine mehrstellige, laufende Nummer vorhanden, welches die eigentliche Genehmigungsnummer ist.

Jede LED-Tagfahrleuchte hat eine Steuerelektronik. Teilweise ist diese in der Leuchte integriert, oder als externes Modul vorhanden. Die Elektronikkomponenten bedürfen auf jeden Fall einer zusätzlichen Prüfung und Zulassung. Geprüft werden muß die elektromagnetische Verträglichkeit EMV. Hierbei wird sichergestellt, dass von den Elektronikkomponenten keine Störungen ausgehen können, welche das Bordnetz oder andere Elektroniken stören. Für diese Zulassung muß ein weiteres Prüfzeichen vorhanden auf dem Produkt oder deren Bauteile sein. Eine Zulassungsnummer könnte wie folgt lauten:

R10 (E1) 12345

Seriöse Anbeiter sollten in der Lage sein, Ihnen die Zulassungsurkunde der Leuchte vorzeigen zu können. Diese Urkunde belegt auch, wer die Leuchte zugelassen hat und wer als Hersteller dafür haftet.

 

Kombination mit Positionslicht

Einige Tagfahrleuchten haben auch eine Zulassung als Positionslicht. Hintergrund sind oft Designgründe. Tagfahrleuchten werden in vielen Fällen aus optischen Gründen eingesetzt. Tagfahrleuchten müssen aber deaktiviert werden, sobald das Abblendlicht eingeschaltet wird, somit wäre das gewünschte Design bei Dunkelheit nicht mehr vorhanden. Aber gerade in der Dämmerung oder Dunkelheit kommen die Tagfahrleuchten besonders gut zur Geltung. Hier kann man auf das Positionslicht zurückgreifen, das auch bei eingeschaltetem Abblendlicht leuchten darf. Das Design bleibt unverändert, die LED's werden lediglich etwas gedimmt angesteuert. Ob eine Tagfahrleuchte auch als Positionlicht zugelassen ist, erkennen Sie wieder am Prüfzeichen. Neben den Buchstaben RL im Prüfzeichen, muß dort noch zusätzlich ein "A" stehen (Bild). Eine mögliche Prüfnummer könnte so aussehen:

A RL (E1) 12345

Wenn das Fahrzeug bereits 2 Positonsleuchten verbaut hat (z.B. in den Hauptscheinwerfern) dürfen keine weiteren Positionsleuchten mehr angeschlossen werden. Sollte somit das Tagfahrlicht auch als Positionslicht genutzt werden, müssen die werksseitigen Positionsleuchten deaktiviert werden.

Anbau an das Fahrzeug und Funktion

Auch hier sind Vorschriften zu beachten. Der Anbau muß nach ECE-R48 erfolgen. Besonders wichtig ist hierbei die korrekte Positionierung am Fahrzeug, die korrekte Ausrichtung zur Fahrtrichtung und die Sichbarkeit der Leuchte, sowie deren Schaltung. Die wichtigsten Punkte sind hier:

  • Anzahl der zulässigen Tagfahrleuchten: 2
  • Anzahl der zulässigen Positionleuchten: 2
  • Ausrichtung gerade nach vorne
  • Aktivierung bei Einschalten der Zündung
    (Klemme 15)
  • Deaktivierung des Tagfahrlichtes bei Einschaltung des Abblendlichtes und Umschalten auf Positionslicht

 

Sichtbarkeit

Die Leuchte muß zudem aus bestimmten Richtungen frei sichtbar sein. Hier muß allerdings nicht die komplette Leuchte sichbar sein, sondern die "leuchtende Fläche". Die leuchtende Fläche ist in der Regel nur so groß, wie die reine Reflektorfläche, kann aber auch noch deutlich kleiner sein. Die leuchtendes Fläche ist in der Zulassungsurkunde ersichtlich.

Es gelten folgende Winkel für die Sichtbarkeit bei Tagfahrleuchten:

  • rechts / links 20°
  • oben / unten 10°

 

Es gelten folgende Winkel für die Sichtbarkeit bei Positionleuchten:

  • innen 45°
  • Außen 80°
  • Oben / Unten 15° (wenn Lampe tiefer als 750mm über Boden montiert ist, reichen
    auch 5° nach unten)

 

Elektrische Anschluß

Der Anschluß an das Bordnetz ist ist mit geringen Mitteln möglich. Bitte beachten Sie beim Anschluß der Leitungen, dass diese alle fachgerecht angeklemmt und isoliert werden. Hochwertige LED Tagfahrleuchten und deren Bauteile - wie Steuergeräte und Kabelbäume, sollten nach automotiv Vorgaben wasserdicht sein.

 

Andere Lösungen für Tagfahrleuchten / Tagfahrlicht

Es gab Anbieter von elektronsichen Lösungen, welche das Abblendlicht gedimmt angesteuert haben. Solche Lösungen sind nicht zulässig, den hierdurch verliert der Abblendscheinwerfer sein Zulassung als Abblendlicht und ferner entspricht er nicht der ECE R87 für Tagfahrlicht.

Ab und an werden auch Tagfahrleuchten von Serienfahrzeugen in andere Fahrzeuge eingebaut. Beliebt ist hier z.B. die Tagfahrleuchte vom Audi S6. Das ist soweit auch in Ordnung und zulässig. Wichtig ist hierbei jedoch, daß die Leuchte exakt die gleiche Ausrichtung hat, wie am Originalfahrzeug. Wird die Leuchte in einer anderen Einbaulage - z.B. geneigt, eingebaut, hat die Leuchte keine Zulassung mehr. Ferner muss die Leuchte eine eigene Zulassung für die EMV haben. Oft wurde die EMV Prüfung aber nur für das gesamte Fahrzeug durch den Hersteller gemacht, in einem solchen Fall, darf die Leuchte alleine nicht verwendet werden.
Es werden teilweise sogar Baupläne für eigene Steuergeräte für diese Leuchte angeboten. Hier fehlt jede Zulassung und es ist auch fraglich, ob diese Lösungen zuverlässig funktionieren.

Bedenken Sie bitte immer, Sie als Fahrzeugführer sind verantwortlich! Es ist in ihrem eigenen Interesse und in dem der anderen Verkehrsteilnehmer ein sicheres Fahrzeug zu führen. Versicherungen warten nur darauf, sich im Falle eines schweren Unfalls aus der Verantwortung ziehen zu können. Der Einbau nicht zugelassener Produkte, oder deren falscher Einbau, liefert hier ausreichend Spielraum.

 

 

 

E-Prüfzeichen
Homologation Tagfahrlicht
EMV
Tagfahrlicht
Anbauskizze Tagfahrlicht
Positionslicht
Anbauskizze Positionslicht
Anschlußplan LED Tagfahrlicht
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